Kosten & Kostenerstattung

Die Kosten für meine Leistungen

Privatversicherte


Sind Sie bei einer privaten Krankenversicherung versichert oder ambulant zusatzversichert bzw. verbeamtet, erfolgt die Kostenübernahme - nach vorheriger Antragstellung und Genehmigung - durch Ihre Krankenversicherung analog zu dem jeweils versicherten Tarif.

Selbstzahler


Sind Sie Selbstzahler - erfolgt die Abrechnung gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) direkt mit Ihnen.
Hierfür bedarf es keiner Antragstellung bei Ihrer Krankenversicherung oder Befund- & Diagnosehinterlegung. Der Therapiebeginn kann ohne weitere Antragstellung bzw. Genehmigung erfolgen.